Thema: Brandbekämpfung III | Tags: Brandbekämpfung, Kohlenstoffdioxid, Brausepulver, Feuerlöscher | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: SV |
schmales Becherglas, Kerze, Rundkolben mit Schlauch und Klemme, Wasser, Feststofftrichter
Brausepulver, Wasser
Die 2 Packungen Brausepulver werden mit einem Feststofftrichter in einen Rundkolben mit etwa 15 ml Wasser gegeben. Der Schlauch am Rundkolben wird in das Becherglas mit der Kerze gelegt.
Die Kerze erlischt.
Schaum ist ein Gas-Flüssigkeitsgemisch. Deshalb muss beim Zusammenmischen von Brausepulver und Wasser ein Gas entstanden sein. Das Gas ist Kohlenstoffdioxid. Kohlenstoffdioxid hat eine größere Dichte als Luft, sinkt an den Boden des Becherglases und verdrängt den Sauerstoff, weshalb eine Bedingung des Verbrennungsvorgangs nicht mehr gegeben ist.
Die Lösung kann in den Abfluss gegeben werden.
Dr. G. Lange, http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CDsQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.chemie1.uni-rostock.de%2Fdidaktik%2Fpdf%2Ffeuer.pdf&ei=48fnU_q5NcHT7Aaev-YHgDQ&usg=AFQjCNFoyXKOixej5H0CY1F6Uc0RZjw6A&bvm=bv.72676-100,d.ZGU, 15.7.2008, (zuletzt abgerufen am 10.08.2014 um 21:36).
Haben Sie Anmerkungen, Feedback oder Kritik zu diesem Experiment? Kontaktieren Sie uns unter Bezugnahme auf diese Seite!
Copyright und Lizenzen: Alle Rechte an den Inhalten dieser eLearning-Materialien liegen beim Autor oder den jeweiligen Urheberrechtsinhabern. Sämtliche Bilder und Texte sind entweder vom Autor selbst fotografiert oder verfasst oder sind gemeinfrei, es sei denn, es ist eine andere Quelle angegeben. Die gesammelten/vollständigen Literaturverzeichnisse der einzelnen Versuche sind jeweils in den entsprechenden Gesamtprotokollen zu finden.
Haftungsausschluss: Die Benutzung der hier vorliegenden Informationen geschieht auf vollkommen eigene Verantwortung. Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen oder bei der Durchführung von chemischen Versuchen entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Die Angaben zu den Stoffen und die Experimentieranleitungen wurden jedoch sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und sind in jedem Falle zu beachten.