Thema: Luft als Gasgemisch II | Tags: Stoffgemisch, Stoffeigenschaften | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: SV |
2 formgleiche 500 mL Bechergläser, 2 Teelichter, Glaswanne, Strohhalm
Die beiden Teelichter werden angezündet. Die Glaswanne und ein Becherglas werden mit Wasser gefüllt. Das Becherglas wird mit der Öffnung nach unten in der Glaswanne aufgestellt, ohne dass Luft in das Innere des Becherglases gelangt. Danach wird mit einem Strohhalm verbrauchte Atemluft (nachdem etwa 15 s die Luft angehalten wurde) pneumatisch in dem Becherglas aufgefangen. Nun werden gleichzeitig beide Bechergläser schnell, mit der Öffnung nach unten, über jeweils ein Teelicht gestülpt und beobachtet, welche Kerze länger brennt.
Das Teelicht in dem Glas mit der verbrauchten Luft erlischt zuerst (nach ca. 10 s) und das Teelicht in dem Glas mit der Raumluft etwas später (nach ca. 20 s).
In der verbrauchten Atemluft ist weniger Sauerstoff enthalten. Die Kerze benötigt Sauerstoff zum Brennen, folglich ist der Sauersoff in dem Glas mit der verbrauchten Luft schneller verbrannt und die Kerze geht schneller aus.
Schmidkunz, H., & Rentzsch, W. (2011). Chemische Freihandversuche Band 1. Köln: Aulis Verlag. S.195
Haben Sie Anmerkungen, Feedback oder Kritik zu diesem Experiment? Kontaktieren Sie uns unter Bezugnahme auf diese Seite!
Copyright und Lizenzen: Alle Rechte an den Inhalten dieser eLearning-Materialien liegen beim Autor oder den jeweiligen Urheberrechtsinhabern. Sämtliche Bilder und Texte sind entweder vom Autor selbst fotografiert oder verfasst oder sind gemeinfrei, es sei denn, es ist eine andere Quelle angegeben. Die gesammelten/vollständigen Literaturverzeichnisse der einzelnen Versuche sind jeweils in den entsprechenden Gesamtprotokollen zu finden.
Haftungsausschluss: Die Benutzung der hier vorliegenden Informationen geschieht auf vollkommen eigene Verantwortung. Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen oder bei der Durchführung von chemischen Versuchen entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Die Angaben zu den Stoffen und die Experimentieranleitungen wurden jedoch sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und sind in jedem Falle zu beachten.