Thema: Erscheinungsformen und Eigenschaften des Wassers II | Tags: Wasserverdrängung | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: SV |
Becherglas, Büroklammern, Knetmasse
Wasser
Das Becherglas wird mit 300 ml befüllt. Aus der Knetmasse wird ein schwimmfähiges Boot geformt und vorsichtig in das Wasser gesetzt. Nun wird das Boot mit so vielen Büroklammern beladen, bis es im Wasser sinkt.
Je mehr Büroklammern in das Boot eingefüllt werden, desto tiefer taucht das Boot in das Wasser ein. Das Boot konnte insgesamt mit 16 Büroklammern befüllt werden, bevor es sank.
Die Wasserverdrängung basiert auf dem Prinzip, dass die verdrängte Menge an Wasser größer wird, je tiefer ein Gegenstand ins Wasser sinkt. Die Gegenstände, welche die Kraft haben, das Wasser unter ihnen zu verdrängen, sinken und können demnach nicht schwimmen. Analog dazu schwimmen diejenigen Gegenstände, die keine Kraft aufweisen, das Wasser unter ihnen zu verdrängen.
Keine besondere Entsorgung erforderlich.
Li Hamburg, Wasser-Selbstständiges Experimentieren lernen in Klassenstufe 5/6 Anregungen zum kompetenzorientierten Unterricht,http://li.hamburg.de/contentblob/2817370/data/pdf-wasser-selbststaendiges-experimentieren-lernen-in-klassenstufe-5-6-pdf-670-kb%29.pdf, 05.08.2014 (Zuletzt abgerufen am 06.08.2014 um 19:35Uhr).
Haben Sie Anmerkungen, Feedback oder Kritik zu diesem Experiment? Kontaktieren Sie uns unter Bezugnahme auf diese Seite!
Copyright und Lizenzen: Alle Rechte an den Inhalten dieser eLearning-Materialien liegen beim Autor oder den jeweiligen Urheberrechtsinhabern. Sämtliche Bilder und Texte sind entweder vom Autor selbst fotografiert oder verfasst oder sind gemeinfrei, es sei denn, es ist eine andere Quelle angegeben. Die gesammelten/vollständigen Literaturverzeichnisse der einzelnen Versuche sind jeweils in den entsprechenden Gesamtprotokollen zu finden.
Haftungsausschluss: Die Benutzung der hier vorliegenden Informationen geschieht auf vollkommen eigene Verantwortung. Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen oder bei der Durchführung von chemischen Versuchen entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Die Angaben zu den Stoffen und die Experimentieranleitungen wurden jedoch sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und sind in jedem Falle zu beachten.