Thema: Umwelt und Recycling | Tags: Zeitungspapier, Bleichen | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: SV |
Siebrahmen, Stofftücher, Pürierstab, Plastikwanne, 2 große Bechergläser
Zeitungspapier, Wasser, Waschmittel mit Bleichmittel
Das Zeitungspapier wird in kleine Stücke geschnitten und in zwei Portionen aufgeteilt. Eine wird mit ausschließlich Wasser angesetzt, während der zweite Ansatz aus Zeitungspapier, Wasser und Waschmittel besteht.
Am nächsten Tag werden die Suspension püriert um eine homogenere Masse zu erhalten, welche als Pulpe bezeichnet wird. Die Pulpe muss dann mit dem doppelten Volumen an Wasser versetzt werden. Damit anschließend mit dem Siebrahmen die Pulpe geschöpft werden kann, muss die Suspension in ein größeres Gefäß umgefüllt werden. Die Masse muss gut verteilt und flach gedrückt werden.
Am Folgetag ist das Papier getrocknet.
Beim Farbvergleich wird deutlich, dass sowohl die Pulpe als auch das Recyclingpapier des zweiten Ansatzes deutlich heller sind als bei Ansatz eins.
Aus bereits bedrucktem, verarbeitetem Papier kann erneut verwendbares Papier hergestellt werden. Das Waschmittel und der Bleichzusatz haben das Papier aufgehellt.
S. Vellmer, http://www.br-online.de/kinder/spielen-werkeln/basteln/ 2010/03004/ (Zuletzt abgerufen am 24.07.16)
Haben Sie Anmerkungen, Feedback oder Kritik zu diesem Experiment? Kontaktieren Sie uns unter Bezugnahme auf diese Seite!
Copyright und Lizenzen: Alle Rechte an den Inhalten dieser eLearning-Materialien liegen beim Autor oder den jeweiligen Urheberrechtsinhabern. Sämtliche Bilder und Texte sind entweder vom Autor selbst fotografiert oder verfasst oder sind gemeinfrei, es sei denn, es ist eine andere Quelle angegeben. Die gesammelten/vollständigen Literaturverzeichnisse der einzelnen Versuche sind jeweils in den entsprechenden Gesamtprotokollen zu finden.
Haftungsausschluss: Die Benutzung der hier vorliegenden Informationen geschieht auf vollkommen eigene Verantwortung. Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen oder bei der Durchführung von chemischen Versuchen entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Die Angaben zu den Stoffen und die Experimentieranleitungen wurden jedoch sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und sind in jedem Falle zu beachten.