Thema: Umwelt und Recycling | Tags: Polyethylen, Schmelzen | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: SV |
Gasbrenner, Dreifuß mit Keramikdrahtnetz, Ausstechform, Alufolie
Polyethylen
Gefahrstoff | H-Sätze | P-Sätze | GHS |
---|---|---|---|
- | Leider in der Datenbank nicht gefunden - bitte nachschlagen! | ||
- | Leider in der Datenbank nicht gefunden - bitte nachschlagen! | ||
- | Leider in der Datenbank nicht gefunden - bitte nachschlagen! |
Zuerst wird die Ausstechform mit Alufolie ausgelegt. Anschließend wird klein geschnittenes Polyethylen in die Form gefüllt und mit dem Gasbrenner vorsichtig erhitzt, bis es schmilzt. Anschließend muss das Polyethylen abkühlen, ehe es aus der Alufolie gelöst werden kann.
Das Polyethylen erweicht nach einigen Minuten und sintert zusammen. Nach dem Abkühlen ist es nicht mehr farblos und klar, sondern leicht weißlich.
Polyethylen verbrennt nicht. Es schmilzt lediglich, d.h. es ändert seinen Aggregatzustand von fest zu flüssig.
Alufolie und Polyethylen können im Hausmüll entsorgt werden.
Cornelsen Verlag GmbH (Hrsg.), Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie, http://www.chemieunterricht.de/dc2/auto/a-v-ku01.htm (Zuletzt abgerufen am 22.07.16).
Haben Sie Anmerkungen, Feedback oder Kritik zu diesem Experiment? Kontaktieren Sie uns unter Bezugnahme auf diese Seite!
Copyright und Lizenzen: Alle Rechte an den Inhalten dieser eLearning-Materialien liegen beim Autor oder den jeweiligen Urheberrechtsinhabern. Sämtliche Bilder und Texte sind entweder vom Autor selbst fotografiert oder verfasst oder sind gemeinfrei, es sei denn, es ist eine andere Quelle angegeben. Die gesammelten/vollständigen Literaturverzeichnisse der einzelnen Versuche sind jeweils in den entsprechenden Gesamtprotokollen zu finden.
Haftungsausschluss: Die Benutzung der hier vorliegenden Informationen geschieht auf vollkommen eigene Verantwortung. Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen oder bei der Durchführung von chemischen Versuchen entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Die Angaben zu den Stoffen und die Experimentieranleitungen wurden jedoch sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und sind in jedem Falle zu beachten.